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Rechtsanwalt Tim F. Schubert ist aufgrund durch Prüfung nachgewiesener besonderer Kenntnisse und aufgrund nachgewiesener besonderer praktischer Erfahrungen die Erlaubnis erteilt worden, auf dem Gebiet des Strafrechts neben der Berufsbezeichnung Rechtsanwalt auch die des "Fachanwaltes für Strafrecht" zu führen.