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Rechtsanwalt André Sämann ist aufgrund durch Prüfung nachgewiesener besonderer Kenntnisse und aufgrund nachgewiesener besonderer praktischer Erfahrungen die Erlaubnis erteilt worden, auf dem Gebiet des Medizinrechts neben der Berufsbezeichnung Rechtsanwalt auch die des "Fachanwaltes für Medizinrecht" zu führen.
Als Fachanwalt für Medizinrecht biete ich Ihnen eine umfassende Beratung in allen medizinrechtlichen Fragestellungen.
Die langjährigen Erfahrungen im Bereich des Medizinrecht versetzt mich in die Lage, die gewünschte Zielsetzung unserer Mandanten optimal umzusetzen. Dieser Wissensvorsprung kann für Sie gewinnbringend eingesetzt werden.